Wie findet man einen guten Geburtshelfer?

Sie haben sich bestimmt schon viele Gedanken über die Auswahl des richtigen Arztes und der Hebamme gemacht, die Sie in Ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt Ihres Kindes begleiten sollen. Vielleicht haben Sie schon einen Termin vereinbart oder sogar schon einen Arzt besucht. Es ist wichtig, einen Arzt und eine Hebamme zu finden, denen Sie vertrauen. Schließlich handelt es sich hierbei um die Personen, mit denen Sie während der nächsten Monate einige der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens (und des Lebens Ihres Babys) treffen werden. Wie findet man jemandem, dem man vertraut und der einem sympathisch ist?

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vermuten, schwanger zu sein können Sie sich von einer Hebamme und einem Arzt begleiten lassen. Dieser Anspruch ist in Deutschland in Paragraph 24d des Sozialgesetzbuchs konkret definiert. Sowohl Ärzte als auch Hebammen führen die Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durch und dokumentieren diese im Mutterpass. Nur die drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen werden ausschließlich vom Arzt durchgeführt. Bei Risikoschwangerschaften oder Auffälligkeiten zieht die Hebamme immer den Arzt mit hinzu. Neben den Vorsorgeuntersuchungen ist die Hebamme auch noch Ansprechpartnerin für alle Fragen oder bei Schwangerschaftsbeschwerden. In Kursen oder bei Einzelterminen bereitet sie Eltern auf die Geburt, das Wochenbett und das Leben mit dem Kind vor.

Bei einer komplikationslosen Schwangerschaft können sich die Eltern in Deutschland den Geburtsort aussuchen. Sie können zu Hause oder im Geburtshaus mit einer Hebamme gebären oder ins Krankenhaus gehen. Dort werden sie bei der Geburt entweder von den dort angestellten Hebammen begleitet oder Ihre zuvor gewählte Beleghebamme ist während der gesamten Geburt für die Betreuung zuständig. Dies hat den Vorteil einer gesicherten 1:1 Betreuung, da angestellte Hebammen meist mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen. Manche Frauen nehmen auch gern zusätzlich die Unterstützung einer Doula, einer nicht-medizinischen Geburtsbegleiterin, in Anspruch. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden. Hebammen überwachen und begleiten den gesamten Geburtsprozess. Bei Auffälligkeiten oder Risiken im Geburtsverlauf wird immer ein Arzt hinzu gezogen bzw. die außerklinische Geburt in die Klinik verlegt. Um eine Hebammenbegleitung sollte man sich recht bald nach Feststellung der Schwangerschaft kümmern, da diese immer zeitnah „ausgebucht“ sind. Dies gilt mittlerweile aber auch für die Hebammenbegleitung vor und nach der Geburt. Es ist sinnvoll, sich im ersten Schwangerschaftsdrittel darum zu kümmern.

Auch die Anmeldung in der Wunschklinik muss vielerorts schon recht früh erfolgen, weil in vielen Häusern nur eine bestimmte Anzahl von Frauen zur Geburt angenommen wird. Bei einer Klinikgeburt kann man, vorausgesetzt Mutter und Kind sind wohlauf, entscheiden, ob man zwei bis drei Tage nach der Geburt dort bleibt oder wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause geht. Voraussetzung für die sogenannte ambulante Geburt ist, dass eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung und ein Kinderarzt für die zweite Untersuchung nach der Geburt vorhanden sind. Im Wochenbett schaut die Hebamme in den ersten zehn Tagen täglich nach Mutter und Kind. Sie überwacht u.a. die Rückbildungsprozesse bei der Mutter, die Anpassung und das Gedeihen des Kindes, unterstützt beim Stillen und berät zu allen Fragen in der neuen Lebenssituation. Danach kommt sie in individuell vereinbarten Abständen bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. Als Ansprechpartnerin für Still-und Ernährungsfragen steht sie bis zum Ende der Stillzeit, bzw. bei nicht mehr gestillten Kindern bis zum Ende des neunten Lebensmonats zur Verfügung. Sechs bis acht Wochen nach der Geburt ist eine Nachuntersuchung beim Gynäkologen vorgesehen. Der Kinderarzt untersucht im ersten Lebensjahr das Baby regelmäßig bei den sogenannten U-Untersuchungen. Eine wertvolle Unterstützung im Wochenbett ist die Hilfe durch eine Mütterpflegerin. Die Kosten übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Krankenkasse, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Bei komplizierteren Stillproblemen kann die Hinzuziehung einer qualifizierten Still- und Laktationsberaterin IBCLC sinnvoll sein. Die Kosten dafür werden in der Schweiz von den Krankenkassen übernommen, in Deutschland leider nicht. Rückbildungsgymnastikkurse, die von einer Hebamme geleitet werden, werden von den Krankenkassen übernommen, wenn sie in den ersten neun Monaten nach der Geburt absolviert wurden.

Links zu weiterführenden Informationen:

www.familienplanung.de

www.hebammenverband.de

www.babyfreundlich.org

www.netzwerk-geburtshaeuser.de

www.doula-info.de

www.bdl-stillen.de

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